Die Stadtverwaltung Cottbus erteilt – wie in den Jahren zuvor – keine Freigaben für etwaige Eislaufflächen. Eislaufen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
Bürgerinnen und Bürger sollten beim Betreten der Eisflächen äußerst vorsichtig sein. Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder deutlich auf die Gefahren hinzuweisen.
Sollte eine Person im Wasser eingebrochen sein, alarmieren Sie unbedingt die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Die Eisstärken können sehr unterschiedlich sein. Sie hängen vom Gewässer, von möglichen Strömungen, Sonneneinstrahlung und von der Beschaffenheit des Eises ab. Einmal eingebrochen, kann sich ein Mensch in der Regel nur ca. drei Minuten über Wasser halten, dann verlassen ihn die Kräfte. Ohne sofortige und professionelle Hilfe wäre er verloren.