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Nach der Schließung einer Arztpraxis in Cottbus/Chóśebuz ist eine Suche nach dort behandelten Patienten nicht notwendig. Die Praxis war nach Verstößen der Ärztin gegen die Eindämmungsverordnung sowie gegen Quarantäne-Auflagen am Mittwoch geschlossen worden. Die Ärztin gilt wegen des Kontakts zu einer positiv getesteten Person als Kontaktperson Kategorie I und muss sich deshalb in Quarantäne begeben.