Zwischen März und Dezember 2020 hat das Cottbuser Ordnungsamt insgesamt 501 Verfahren wegen Verstößen gegen die Eindämmungsverordnungen und Allgemeinverfügungen einleiten müssen. Davon entfallen 134 Verfahren auf Verstöße gegen die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung. Schwerpunkte waren hier der Einzelhandel (64) sowie der öffentliche Nahverkehr (59). 357 Verfahren mussten eingeleitet werden, weil gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen worden ist. Gegen 9 Gastronomie-Betreiber wurden in 10 Fällen Bußgelder verhängt, weil die Kontaktdatenerfassung nicht korrekt geführt wurde.
Die Höhe der Bußgeld-Forderungen liegt bei insgesamt ca. 69.000 Euro. Allerdings ist die Widerspruchsquote mit 50 Prozent etwa doppelt so hoch wie bei anderen Delikten.
Grundsätzlich arbeiteten sowohl Ordnungsamt als auch Polizei bei den Kontrollen in den allermeisten Fällen mit Hinweisen und Ermahnungen zum korrekten Verhalten.