Die Stadt Cottbus/Chóśebuz setzt für den 31.12.2020 und den 01.01.2021 ein Böllerverbot in Kraft. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist auf www.cottbus.de veröffentlicht und tritt am Mittwoch, 30.12.2020, in Kraft.
Verbunden damit ist der Appell der Stadtverwaltung und des Verwaltungsstabes Cottbus/Chóśebuz, alles zu vermeiden, was die Belastung der Einrichtungen des Gesundheitssystems und des Personals weiter verschärft.
In der Allgemeinverfügung heißt es: „Im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz, d. h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) zum Jahreswechsel untersagt. Dies gilt am 31.12.2020 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2021, 24:00 Uhr.“
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zum Jahreswechsel ist in der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geregelt, nachzulesen u.a. auf www.cottbus.de/corona . Demnach gilt: „(2) In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 bis 10 und 12 sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. (3) Absatz 2 gilt nicht in den folgenden Zeiträumen: 31. Dezember 2020, 22 Uhr bis 1. Januar 2021, 2 Uhr.“
Allgemeinverfügung zum Download: