Ab dem 01.01.2021 werden folgende gesetzliche Änderungen im Pass- und Ausweiswesen wirksam.

Personalausweise

Die Gebühr für einen Personalausweis für Antragsteller, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, wurde bundeseinheitlich neu geregelt und beträgt künftig 37,00 Euro. Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren bleibt unverändert bei 22,80 Euro. Parallel dazu entfallen die bisherigen Gebühren für das nachträgliche Aktivieren, Entsperren der Online-Ausweisfunktion oder der Änderung der PIN.

Kinderreisepässe

Die Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe beträgt nur noch 1 Jahr. Das betrifft die Neuerteilung sowie die Verlängerung des Dokumentes. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, behalten ihre bisherige Gültigkeit wie ausgestellt. Nach wie vor können Kinderreisepässe nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Hinweise : In jedem Fall ist für die Beantragung neuer Personaldokumente das persönliche Erscheinen des Antragstellers im Stadtbüro (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67) erforderlich. Handelt es sich um Dokumente für minderjährige Kinder, ist die Anwesenheit der Sorgeberechtigten und der Kinder notwendig.

Die Bearbeitung der Bürgeranliegen erfolgt aktuell ausschließlich mit Terminvereinbarung.

Zur Terminreservierung bestehen nachfolgende Möglichkeiten: