Nach den Regelungen der aktualisierten Umgangsverordnung des Landes Brandenburg müssen in Cottbus/Chóśebuz ab sofort private Feiern vorab angezeigt werden.
In Paragraf 4, Absatz 5 der Verordnung heißt es dazu u.a.: „… haben Veranstalterinnen und Veranstalter von nicht untersagten privaten Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzuzeigen“. Das gilt, solange die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner überschritten ist. Cottbus/Chóśebuz liegt mit Stand 12.10.2020 bei einer Inzidenz von 40.
Die Stadtverwaltung stellt für die verpflichtende Anzeige, deren Inhalt der möglichen Kontaktnachverfolgung in einem Infektionsfall dient, ein Formular auf www.cottbus.de/corona zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular wird entsprechend der Festlegung des Verwaltungsstabes automatisch an sicherheitszentrum@cottbus.de gesendet. Sollten Anmelder das Formular nicht nutzen wollen, müssen Sie ihre Anmeldung mit allen benötigten Angaben per E-Mail an die Adresse sicherheitszentrum@cottbus.de senden.