Annalena Hänsel

Die überwältigende Mehrheit der Cottbuserinnen und Cottbuser hält sich an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel. Das ist der erste Eindruck nach ca. 1 Woche Kontrollen der neuen Umgangsverordnung. In der zurückliegenden Woche sind nach den Worten von Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung, 40 Einzelhandel-Geschäfte im Stadtgebiet kontrolliert worden, vor allem Supermärkte, Discounter und Passagen. Helbig: „Wir hatten überwiegend freundliche und verständnisvolle Reaktionen auf die Hinweise, keine Totalverweigerer oder Wiederholungstäter.“ Somit musste auch kein Bußgeld verhängt werden. 33 Personen wurden ohne Maske angetroffen und darauf hingewiesen, 38 Personen trugen die Bedeckung nicht korrekt, also nicht über Nase und Mund. Festgestellt worden ist, dass auch einige Handelsangestellte in den Verkaufsräumen keine Maske trugen. Dies ist nach der derzeit geltenden Verordnung jedoch nur hinter Plexiglasschutz an Kassen oder Ständen gestattet. Die Kontrollen werden mit den jeweiligen Inhabern bzw. Filialleitern besprochen und ausgewertet.

Die Kontrollen in der Gastronomie sind zudem fortgesetzt worden. In den zurückliegenden fünf Wochen sind dabei 400 der ca. 600 gastronomischen Betriebe in der Stadt überprüft worden. Bei insgesamt 127 wurde festgestellt, dass die Erfassung der Kontaktdaten der Gäste mangelhaft ausgeführt wurde oder gänzlich ausfiel. Helbig: „Auch hier haben wir informiert, belehrt und beraten.“ Unter www.cottbus.de/kontaktdatenerfassung steht Inhabern und Betreibern ein entsprechendes Formular zur Verfügung. In den kommenden Tagen und Wochen werde es Nachkontrollen geben.

Für Hinweise und Fragen steht der Fachbereich unter der E-Mail-Adresse sicherheitszentrum@cottbus.de sowie der Telefonnummer 0355 612 3456 zur Verfügung.