Aufgrund der fachlichen Einschätzung des Landesamtes für Umwelt (LfU) ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz als untere Wasserbehörde angehalten, ein Wasserentnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern des Stadtgebietes zu erlassen. Die Veröffentlichung einer neuen Allgemeinverfügung erfolgt in dieser Woche. Inhalt ist die weitere Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern. Vollständig untersagt ist somit die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, sparsam mit Grund- und Oberflächenwasser umzugehen und die Bewässerung auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.
Trotz der ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahmen und zur Einschränkung der Wasserableitungen ist keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eingetreten. Grund ist die außergewöhnlich lang anhaltende Trockenheit.
Aktuell kann die Spree nur noch in sehr geringem Maße durch die sächsischen Speicher im Zulauf zur Talsperre Spremberg gestützt werden. Die im oberen Spreeeinzugsgebiet liegenden Speicher (Talsperren Quitzdorf und Bautzen) konnten im vergangenen Herbst und Winter nur unzureichend gefüllt werden. Im Mai 2020 standen nur etwa 30 Prozent der üblichen Wassermenge zur Verfügung.