Nach dem Gnadenerlass durch Brandenburgs Inneminister Michael Stübgen hat die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz damit begonnen, die seit dem 28.04.2020 ergangenen Bußgeldbescheide zu überprüfen. Danach werden die Bußgeld-Anteile zurückgezahlt, die über die in dem alten Bußgeldkatalog festgelegten Rahmen hinausgingen. Grundlage ist, dass der neue Bußgeldkatalog, in Kraft getreten Ende April 2020, wegen eines Formfehlers ausgesetzt wurde. Derzeit gelten in allen Bundesländern wieder die alten Bußgelder.
Betroffen vom Gnadenerlass des Innenministers sind Bußgeldbescheide, die auf Verkehrsverstöße zurückzuführen sind, die ab dem 28.04.2020 begangen wurden. Rechtskräftige Bußgeldbescheide sind durch den Gnadenerlass aufgehoben und werden automatisch korrigiert und neu zugestellt. Bei bereits bezahlten Bußgeldbescheiden wird ermittelt, welcher Betrag nach altem Bußgeldkatalog gegolten hätte. Wenn sich dabei eine Änderung in der Höhe des Bußgeldes ergibt, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.
Abgeschlossene Verwarnungsgeldverfahren werden ebenfalls neu berechnet und wenn nötig erstattet. Dies funktioniert jedoch aufgrund von datenschutzrechtlichen Aspekten ausschließlich auf dem Antragsweg. Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
• das Aktenzeichen und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
• Name, Vorname sowie die Anschrift
• Bankverbindung
• Einzahlungsnachweis in Kopie (Kontoauszug)
Der Antrag muss persönlich unterschrieben an die folgende Adresse geschickt werden:
Sicherheitszentrum der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Berliner Straße 154
03046 Cottbus
Der Antrag kann zudem im Sicherheitszentum abgeholt sowie abgegeben werden. Das Sicherheitszentrum ist montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Nach Eingang des Antrages wird dieser in der Bußgeldstelle geprüft. Ist der Anspruch berechtigt, erstattet die Stadtverwaltung den zu viel gezahlten Betrag zurück. Da von einer Vielzahl von Verfahren auszugehen ist, bittet die Stadtverwaltugn um Verständnis, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Stadtverwaltung rechnet derzeit mit weit mehr als 10.000 Fällen, die zu überprüfen sind. Um vermehrten Aufwand zu vermeiden ist es wichtig zu prüfen, ob der Tattag vor oder nach dem 28.04.2020 gelegen hat.