Für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht. Bewerben können sich bis zum 15.05.2020 interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer/s ehrenamtlichen Richterin/Richters für die Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und des Asylbewerberleistungsgesetzes wahrnehmen möchten.
Voraussetzungen für dieses Ehrenamt sind:
Die ehrenamtlichen Richter müssen Deutsche sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben und sie sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein.
Antragsformulare sowie nähere Informationen erhalten Interessenten sowohl am Ende dieser Seite als auch im Rechtsamt der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz (Tel.: 0355 612-2315).
Antragsformular und Informationen zum Datenschutz: