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Mit Stand Mittwoch, dem 18.03.2020, 12:00 Uhr, gibt es in der Stadt Cottbus/Chóśebuz 18 Personen , die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. 130 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Der Verdacht bei Oberbürgermeister Holger Kelch hat sich nicht bestätigt; das Testergebnis fiel negativ aus.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Land Brandenburg eine Rechtsverordnung erlassen, womit auch umfassende Einschränkungen für die Stadt Cottbus/Chóśebuz greifen. So bleiben bereits ab Mittwoch, dem 18.03.2020, Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen. Betroffen von der angeordneten Schließung sind auch die Cottbuser Kinos, Theater und Museen sowie Freizeiteinrichtungen, darunter auch der Cottbuser Tierpark. Einrichtungen der Grundversorgung, wie Lebensmittelläden, Bäckereien Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken und Poststellen bleiben geöffnet und müssen auch in den großen Einkaufszentren in der Stadt Cottbus/Chóśebuz offen gehalten werden. Handwerksbetriebe, handwerksähnliche Gewerbe und Dienstleister dürfen ebenfalls ihrem regulären Betrieb nachgehen. Einzelheiten dazu regeln die Paragrafen 2 und 3 der Eindämmungsverordnung. Die Einhaltung der genannten Maßnahmen wird stichpunktartig durch das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei kontrolliert.

Ebenfalls wurde die Personenanzahl sowohl bei öffentlichen als auch bei nicht öffentlichen Veranstaltungen auf 50 Teilnehmende begrenzt. Bei Zusammenkünften mit weniger Personen sind vom Veranstalter Anwesenheitslisten zu führen und aufzubewahren, um eventuelle Ansteckungswege nachvollziehen zu können. Weitere Details zur Rechtsverordnung sind nachzulesen am Ende dieser Seite und auf der Internetseite des Landes Brandenburg unter www.brandenburg.de . Die getroffenen Regelungen sind bis zum 19.04.2020 in Kraft gesetzt.

Unterdessen ist auch die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Cottbus/Chóśebuz angelaufen. Derzeit ist für ca. 150 Kinder die Betreuung genehmigt worden, deren beide Elternteile in so genannten kritischen Berufen tätig sind.


Rechtsverordnung des Landes Brandenburg