Der Verwaltungsstab Cottbus/Chóśebuz befasste sich bis in die Abendstunden mit den weiteren Folgen der Corona-Epidemie.
So wird er Regelungen erarbeiten, die es ermöglichen, dass trotz der Beendigung des Unterrichts an Schulen sowie der Betreuung in Kitas ab 18.03.2020 Kinder von Beschäftigten, die in Bereichen der so genannten kritischen Infrastruktur arbeiten, weiter betreut werden können. Dazu wird der Stab definieren, welche Unternehmen und Behörden in der aktuellen Situation der kritischen Infrastruktur zugerechnet werden.
Der Stab appelliert bereits jetzt an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen, ein hohes Maß an Verantwortung und Selbstorganisation aufzubringen. Wichtigstes Ziel bleibt es, die Ausbreitung des Corona-Virus durch weitgehende Vermeidung sozialer Kontakte zu verlangsamen und Ansteckungen möglichst einzudämmen.
Die Details der Regelungen werden zu Wochenbeginn in einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz geregelt und veröffentlicht. Formale Grundlage dafür ist eine entsprechende Weisung des Landes Brandenburg, die voraussichtlich für Sonntag erwartet wird.
Der Stab trifft sich am Sonntagnachmittag erneut. Ein zeitliches Ende der Beratungen am Sonntag ist derzeit nicht abzusehen.