Die Stadt Cottbus/Chóśebuz begrüßt die geplante Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung und unterstützt die entsprechende Positionierung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
In Cottbus/Chóśebuz werden seit dem 01.02.1997 mit der Einrichtung der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit die Fälle von Wohnungsnot statistisch erfasst. Hinzu kommen die Personen aus Fällen, die in ambulant betreutem Wohnen leben, sowie Personen, die – sofern sie den Behörden bekannt sind – nicht nur wohnungs-, sondern obdachlos sind.
Wie in anderen kreisfreien Städte auch, ist in Cottbus /Chóśebuz festzustellen, dass Wohnungsnotfälle aus dem ländlichen Raum sich hilfesuchend an größere Städte wenden, weil der Herkunftsort derartige Problemlagen negiert, es geteilte Zuständigkeiten und entsprechend nur unzureichende Maßnahmen und soziale Infrastruktur gibt.
Eine statistische Erfassung der Betroffenen könnte die Problematik wenigstens zum Teil offenlegen. Es gibt eine verdeckte Zahl von Wohnungslosen, weil diese nicht registriert sind. Per Definition ist auch ein volljähriges Kind im Haushalt seiner Eltern wohnungslos, wenn es dort keinen Mietvertrag hat. Personen, die z.B. im Auto leben und den Behörden nicht bekannt sind, können ebenfalls nicht erfasst werden.
Wichtig scheint jedoch, dass überhaupt das Ausmaß der Wohnungsnotfälle bekannt wird, die registriert sind und trotzdem keine oder nur mangelnde Unterstützung erhalten.
Mit Stand 31.08.2019 waren in Cottbus/Chóśebuz 390 Personen als Wohnungslose erfasst. Zudem nutzten 11 Personen unregelmäßig die Notschlafstätte des Deutschen Roten Kreuzes.
Diese Zahl scheint für eine Stadt, welche sich der Vermeidung und Bekämpfung von Obdachlosigkeit verschrieben hat, ungewöhnlich hoch. Dies liegt allerdings in der Definition des Begriffes „Wohnungslosigkeit" begründet. Nicht jeder, der wohnungslos ist, ist ohne Obdach. Unter den Begriff „wohnungslos" fallen Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben, weil bei ihnen kein legales bzw. geschütztes Mietverhältnis (Mietvertrag) besteht. Dies ist z.B. der Fall bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung mit ordnungsbehördlicher Einweisung in Wohnraum oder Notunterkünfte. Hierunter fallen auch Flüchtlingsunterkünfte und Frauenhäuser. Wohnungslos sind ebenso Menschen, die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen oder Personen, die in Pensionen leben.
Entsprechend ist die Zahl der laut Definition betroffenen „Wohnungslosen" mit der Zuweisung von Flüchtlingen in den Jahre 2015/2016 stark angestiegen, obwohl die meisten dieser Personen in üblichen Wohnungen leben. Nur mit dem Unterschied, dass sie für diese Wohnung keinen Mietvertrag geschlossen haben, sondern die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz Mietvertragspartner oder Eigentümer ist. Eine konkrete Bedrohung der eintretenden Obdachlosigkeit besteht für die Betroffenen entsprechend nicht, weil in der Stadt Cottbus/Chóśebuz für alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, Unterkünfte zur Verfügung stehen und keiner auf der Straße leben muss.
Perspektivisch wird ein Großteil dieser Personen künftig einen eigenen Mietvertag erhalten und damit nicht mehr als wohnungslos gelten.
Tatsächlich lebten in sogenannten Notunterkünften mit Stichtag 31.08.2019 nur 36 Personen. Für diese stehen jedoch auch weitergehende Hilfen bereit, um langfristig in betreuten Wohnformen untergebracht zu werden.
Im Jahr 2017 waren laut Schätzung der BAG-W ca. 7,8 Prozent der Einwohner Deutschlands wohnungslos. (Bevölkerung Deutschland 2017: 82.790.000 Menschen, davon geschätzt 650.000 Menschen ohne Wohnung.) In Cottbus/Chóśebuz ist dieser Anteil mit 0,39 % weitaus geringer. Mit Stand 30.06.2019 lebten 99.721 Einwohner mit Hauptwohnsitz in unserer Stadt, davon waren 391 als wohnungslose Personen registriert.