Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist ab kommendem Wochenende untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz veröffentlicht und tritt am Sonntag, dem 07.07.2019, in Kraft. Die Verfügung gilt bis auf Widerruf.
Damit wird untersagt, Wasser aus Gräben, Flüssen oder Seen mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu ziehen.
Die Cottbuserinnen und Cottbuser sind aufgefordert, das formal ab Sonntag geltende Verbot bereits unmittelbar zu berücksichtigen, um die Gewässer zu schonen.
Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit. Diese führt im Einzugsgebiet der Spree zu geringer werdenden Durchflüssen. Der natürliche Wasserhaushalt leidet zudem noch immer unter den Einflüssen der Trockenheit des Jahres 2018. Deshalb muss mit dem zeitweisen Verbot reagiert werden.
Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird u. a. auch im Landkreis Spree-Neiße erlassen.