Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter und Oberbürgermeister Holger Kelch haben am Montag, dem 15.07.2019, die Vereinbarung über die Teilentschuldung und Haushalts-Konsolidierung der Stadt Cottbus/Chóśebuz unterzeichnet. Das Land stellt für die Absenkung des Kassenkreditbestandes mit Stichtag 31.12.2016 in den kommenden fünf Jahren insgesamt 100,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz verpflichtet sich zu einem eigenen Beitrag in Höhe von 25,2 Millionen Euro. Ein entsprechender Beschluss ist durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst worden.
Oberbürgermeister Holger Kelch: „In unserer Situation ist diese Entschuldungshilfe, die durch das Scheitern der Kreisgebietsreform möglich wurde, sehr willkommen. Als Stadt leisten wir einen wichtigen Anteil, der an den Bürgerinnen und Bürgern nicht spurlos vorbeigeht, denn wir setzen den harten Sparkurs konsequent fort. Da bleibt kein Spielraum für neue Wünsche. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass durch neue Gesetze nicht erneut Aufwendungen auf uns Kommunen zukommen, die nicht durch einen finanziellen Ausgleich durch Bund oder Land gedeckt sind. Das zeigt sich aktuell an den Auswirkungen des Gute-Kita-Gesetzes und auch des Starke-Familien-Gesetzes mit immensen Kosten, die derzeit durch die Kommune zu tragen sind."
Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Die Teilentschuldung zeigt einmal mehr, dass die Landesregierung Cottbus nicht alleine lässt. Wir helfen dort, wo Hilfe benötigt wird. Das war auch das wesentliche Ergebnis der Arbeitsgruppe ,In Kooperation - gemeinsam stark‘. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den kreisfreien Städten hatten wir im vergangenen Jahr beraten, wie die kommunalen Verwaltungen in Brandenburg gestärkt werden können. Durch die erheblichen Finanzmittel, die Cottbus zur Verfügung gestellt werden, wird die Stadt nun deutlich entlastet. Der Eigenanteil ist unerlässlich, damit die Landesmittel auch langfristig ihre Wirkung entfalten können. Gemeinsam schaffen wir so eine stabile Grundlage für ein starkes und erfolgreiches Cottbus."
Richtlinie zur Teilentschuldung
Am 1. Januar 2019 trat die Richtlinie des MIK zur Teilentschuldung der drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) in Kraft. Ziel der Teilentschuldung ist eine Absenkung des maßgeblichen Kassenkreditbestandes um mindestens 50 Prozent des Bestandes zum 31. Dezember 2016. Damit soll das Handlungsvermögen der kreisfreien Städte optimiert und erhalten werden.