Alle bereits genehmigten Osterfeuer im Stadtgebiet von Cottbus/Chóśebuz können stattfinden. Das ist das Ergebnis einer umfangreichen Kontrolle aller geplanten 13 Standorte durch die Feuerwehr und das Ordnungsamt am Donnerstag. Dabei wurden jedoch im Einzelnen abweichende Auflagen erteilt. So kann zum Beispiel ein Osterfeuer nur in einer großen Feuerschale gezündet werden. Andere Standorte wurden mit Blick auf die hohe Waldbrandgefahr verkleinert. Eine weitere Auflage ist, dass Brandschutzstreifen angelegt und bewässert werden müssen.
Ziel war es, möglichst alle geplanten Osterfeuer als wichtige sorbische/wendische Tradition zum Osterfest im Stadtgebiet stattfinden lassen zu können.
Dennoch sind sowohl Veranstalter als auch Besucherinnen und Besucher aufgefordert, in ihrem Verhalten der hohen Brandgefahr Rechnung zu tragen und vorsichtig zu agieren.