Ab sofort ist die Antragsfrist zur Erstattung gezahlter Kanalanschlussbeiträge im Ortsteil Kiekebusch gestartet. Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer, die einen Kanalanschlussbeitrag für ihr Grundstück im Ortsteil Kiekebusch gezahlt haben, einen Antrag auf Rückerstattung des geleisteten Kanalanschlussbeitrages bei der Stadt Cottbus/Chóśebuz stellen können. Dies gilt für alle bestandskräftigen Beitragsbescheide. Anträge zur Rückerstattung können bis zum 30.09.2019 eingereicht werden.
Die Rückzahlung für alle Kiekebuscher wird ermöglicht durch den Austritt der Stadt Cottbus aus dem Abwasserzweckverband Cottbus Süd-Ost und die Eingliederung des Ortsteils Kiekebusch an das bisherige Abwasserentsorgungsgebiet der Stadt Cottbus. Die Aufgabe der Abwasserentsorgung im Ortsteil Kiekebusch ging am 01.01.2019 auf die Stadt Cottbus über. Erstmalig besteht damit ein einheitliches Satzungsrecht für die Abwasserbeseitigung im gesamten Cottbuser Stadtgebiet.
Aus Gründen der Gleichbehandlung besteht somit ab dem 01.01.2019 auch für die Beitragszahler im Ortsteil Kiekebusch die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Die Grundsätze der Erstattung sind in der „Erstattungssatzung Kanalanschlussbeiträge – Kiekebusch" festgelegt und gelten ausschließlich für im Ortsteil Kiekebusch gelegene Grundstücke.
Im Zuge dessen wurde ab dem 01.01.2019 auch im Ortsteil Kiekebusch die Finanzierung der erstmaligen Herstellung der öffentlichen leitungsgebundenen Schmutzwasserbeseitigungsanlage von einer Mischfinanzierung auf eine ausschließliche Entgeltfinanzierung umgestellt.
Hier können die Anträge zur Beitragsrückerstattung ‧ PDF ‧ 11.00 KByte ‧ 02.01.2019 heruntergeladen werden. An den Empfängen im Technischen Rathaus in der Karl-Marx-Straße 67, im Rathaus am Neumarkt 5 sowie im Haus der LWG in der Berliner Straße 20-21 liegen die Anträge zur Abholung bereit.
Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original bei der Stadt Cottbus einzureichen. Die Antragsfrist endet am 30.09.2019 (Eingang bei der Stadtverwaltung Cottbus). Soll der Erstattungsbetrag an einen Dritten und nicht an den Bescheidempfänger oder seinen Rechtsnachfolger gezahlt werden, kann eine Abtretungserklärung dem Antrag beigefügt werden. Die Auszahlung erfolgt dann auf das angegebene Konto des Dritten. Wurde ein Beitragsbescheid zu einem Grundstück im Ortsteil Kiekebusch mit mehreren Grundstückseigentümern erlassen und bezahlt, so sind diese im Rahmen der Erstattung des gezahlten Beitrages Gesamtgläubiger. Das heißt, jeder der Grundstückseigentümer kann die Erstattung des gezahlten Betrages beanspruchen. Insgesamt wird der Erstattungsbetrag aber nur einmal ausgezahlt. Sind sich alle Grundstückeigentümer untereinander einig, dann sollte der Antrag auf Erstattung von allen Grundstückseigentümern unterzeichnet eingereicht werden. In diesem ist anzugeben, an wen bzw. auf welches Konto der Erstattungsbetrag gezahlt werden soll. Liegt der Stadt keine übereinstimmende Antragstellung aller Eigentümer vor, so kann die Stadt die zu zahlende Summe an einen der Grundstückseigentümer auszahlen. In diesem Fall ist es Sache der Grundstückseigentümer, sich untereinander über die Aufteilung des Erstattungsbetrages zu einigen.
Das Antragsverfahren bezieht sich ausschließlich auf bestandskräftige Beitragsverfahren. Sind im Antrag alle erforderlichen Angaben vollständig ausgefüllt, erhält der Betroffene einen Erstattungsbescheid. Darin sind der Erstattungsbetrag und das Fälligkeitsdatum aufgeführt. Auszahlungen von geleisteten Nebenforderungen sowie die Verzinsung des Erstattungsbetrages finden nicht statt. Die Auszahlung des Erstattungsbetrages erfolgt einen Monat nach Bestandskraft des Erstattungsbescheides. Der Betroffene hat jedoch die Möglichkeit die Zeit bis zur Auszahlung zu verkürzen, wenn er nach Zustellung des Erstattungsbescheides einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Eine Rechtsmittelverzichtserklärung ist jedem Erstattungsbescheid beigefügt.
Beitragsbescheide, die bisher nicht bestandskräftig sind, weil der Bescheidempfänger in diesem Verfahren Widerspruch oder Klage eingereicht hat, sind von den Bestimmungen zur Erstattung des gezahlten Beitrages entsprechend der Satzung nicht betroffen. Im Falle einer Erklärung zur Rücknahme des Widerspruches sind die entsprechenden Regelungen der Erstattungssatzung für Kiekebusch anwendbar.
Rückfragen sind an den Servicebereich Abwasser während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Cottbus jeweils dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu richten. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist unter den Nummern 0355 612-2783 oder 0355 612-2768 sowie 0355 350-2003 oder 0355 350-2006 möglich. Von Rückfragen außerhalb der Sprechzeiten ist Abstand zu nehmen, damit eine zügige Abarbeitung der Erstattungsanträge gewährleistet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass keine schriftliche Eingangsbestätigung des Antrags erfolgt und die Bearbeitung der Vorgänge aufgrund der Vielzahl der Beitragsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Fragen zum Verfahrensstand werden aus diesem Grund nicht schriftlich beantwortet.
Wird die Bezahlung des Kanalanschlussbeitrages noch durch einen Dauerauftrag vorgenommen, sollte dieser bei der kontoführenden Bank gekündigt werden, da eine Zahlung ab dem 01.01.2019 nicht mehr erforderlich ist.