Die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter sollen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz im Jahr 2019 moderat steigen. Das sieht der Entwurf der Abfallgebührensatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz vor, der den Stadtverordneten im Oktober zur Entscheidung vorliegt. So sind für einen 60 Liter umfassenden Abfallbehälter bei 14-tägiger Entsorgung ab 2019 74,36 Euro pro Jahr zu entrichten statt bisher 69,68 Euro.
Überlassungspflichtige Abfälle, die von der Stadt vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, sind an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 zu übergeben. Die Gebühr für die Annahme von Abfällen auf der Umladestation erhöht sich auf 114,24 Euro pro Tonne. Für die Anlieferung von Kleinmengen bis 40 Kilogramm wird weiter eine Pauschalgebühr in Höhe von 4 Euro pro Anlieferung erhoben. Für die Entsorgung von Sperrmüll an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 fallen künftig 101,82 Euro pro Tonne an.
Neben den veränderten Gebühren wurden auch Regelungen zur Abfallentsorgung ergänzt. Neu ist, dass für Dämmmaterial aus privaten Haushalten eine Mengenbegrenzung bis zu einer Höhe von 1 m³ je Anlieferung auf dem Wertstoffhof am Standort ALBA erfolgt. Genauere Informationen zu den abfallwirtschaftlichen Leistungen enthält der Abfallkalender der Stadt Cottbus, der im Dezember an alle Haushalte verteilt wird.
Gebührenerhöhend wirken sich die höheren Entgelte des beauftragten Dritten, der ALBA Cottbus GmbH, höhere Entsorgungsgebühren für die Anlieferung von Abfällen an der Umladestation und der Betrieb des neuen Wertstoffhofes im Süden von Cottbus aus. Der Betrieb des dritten Wertstoffhofes am Standort Hegelstraße ist in die Gebühr 2018 für ein halbes Jahr, für 2019 ganzjährig eingerechnet. Die Wertstoffhöhe der Stadt können weiterhin ohne gesonderte Gebühr genutzt werden. Die Öffnungszeiten sind wie bereits in den zurückliegenden drei Jahren in den Monaten Januar, Februar und Dezember aufgrund geringerer Nutzerzahlen reduziert.
Die Kosten für die abfallwirtschaftlichen Leistungen, wie die Bereitstellung und Abfuhr der blauen Tonne für Altpapier, die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten am Grundstück und die Annahme von geringen Mengen gefährlicher Abfälle werden ebenfalls über die Gebühr für die Entleerung der Behälter gedeckt.