Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz wird das Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus über die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl 2014 nach Eingang intensiv prüfen. Danach fällt eine Entscheidung, ob Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt wird.
Das Verwaltungsgericht hatte am Freitag, den 24.08.2018, die Kommunalwahl 2014 für ungültig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Damit ist die Arbeitsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gewährleistet.
Die nächste Kommunalwahl im Land Brandenburg findet am 26. Mai 2019 statt.