In der Stadt Cottbus/Chóśebuz soll im kommenden Jahr ein Grundentgelt für die Beseitigung von Abwasser eingeführt werden. Dieser Vorschlag ist zentraler Bestandteil der neuen Abwassersatzung der Stadt einschließlich der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser. Auf Basis einer Neukalkulation verändern sich auch die Nutzungsentgelte für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen in der Stadt Cottbus.
Die Abwassersatzung und die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser sehen nunmehr klare Trennungen zwischen den Regelungen des öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwanges in der Abwassersatzung und der privat-rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses der öffentlichen Anlagen in den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen vor.
Die neuen Entgelte wurden kostendeckend kalkuliert. Dabei wurden unter anderem die Mengenentwicklung, die Preise der beauftragten Dritten mit Anpassungen sowie Über- und Unterdeckungen aus der Betriebsabrechnung 2016 berücksichtigt.
Mit Befürwortung der Arbeitsgruppe „Abwasser" zur Einführung eines Grundentgeltes analog der bereits in der Trinkwasserversorgung seit Jahren bestehenden Grundentgeltmaßstäbe hat die Stadtverwaltung eine Entscheidungsvorlage erarbeitet, die nun ausführlich in den Ausschüssen diskutiert wird.
Das Grundentgelt gilt ausschließlich in der Abwassersparte der zentralen Schmutzwasserentsorgung und der mobilen Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben, für die im Jahr 2017 ein Einheitsentgelt eingeführt wurde und deren Abrechnung nach dem Trinkwassermaßstab erfolgt. Durch die Einführung des Grundentgeltes werden keine zusätzlichen Einnahmen erzielt, sondern es erfolgt eine Aufteilung der kalkulierten Gesamtkosten auf ein mengenunabhängiges Grundentgelt und ein mengenabhängiges Nutzungsentgelt. Ein Teil der Gesamtkosten wird dann über das Grundentgelt entsprechend der Wohneinheiten oder des Zählermaßstabes gedeckt. Dadurch verringert sich das Mengenentgelt auf 3,36 Euro pro Kubikmeter. Das im Jahr 2017 eingeführte Einheitsentgelt für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben bleibt auch im Jahr 2018 bestehen. Im Jahr 2017 gilt in dieser Sparte ein Mengenentgelt in Höhe von 4,17 €/m³, welches sich im kommenden Jahr durch die Aufteilung in Grund- und Mengenentgelt auf 3,36 €/m³ verringert. Ohne die Einführung eines Grundentgeltes würde das Mengenentgelt 4,15 €/m³ betragen.
Das Entgelt in der Sparte der mobilen Entsorgung von Abwasser aus Kleingartenanlagen bleibt im Jahr 2018 nahezu stabil und liegt bei 22,78 € je abgefahrenen Kubikmeter (2017: 22,75 €/m³).
Für die Entsorgung des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen verringert sich das Entgelt von derzeit 17,56 €/m³ auf künftig 16,43 €/m.³
Bei der kanalgebundenen Sparte Niederschlagswasser ergibt sich für 2018 eine Entgelterhöhung von 0,96 €/m³ auf 1,00 €/m³.
Die entsprechende Satzung liegt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor.