Die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter sollen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz im Jahr 2018 sinken. Das sieht die Abfallgebührensatzung der Stadt vor, die jetzt im Entwurf vorliegt.
So sind für einen 60-Liter-Abfallbehälter bei 14-tägiger Entsorgung statt bisher 72,28 Euro nur noch 69,68 Euro pro Jahr zu entrichten.
Trotz der höheren Entgelte des beauftragten Dritten, der ALBA Cottbus GmbH, wirken sich geringere Entsorgungsgebühren für die Anlieferung von Abfällen an der Umladestation und eine Überdeckung aus dem Jahr 2016 gebührensenkend aus.
Die Errichtung eines dritten Wertstoffhofes am Standort Hegelstraße ist in die Gebühr 2018 bereits eingerechnet. Der Wertstoffhof soll voraussichtlich zu Beginn des zweiten Halbjahres 2018 eröffnet werden. Die Nutzung der Wertstoffhöfe ohne gesonderte Gebühr bleibt weiter gewährleistet. Die Öffnungszeiten sind wie bereits in den zurückliegenden drei Jahren in den Monaten Januar, Februar und Dezember aufgrund geringerer Nutzerzahlen reduziert.
Die Kosten für die abfallwirtschaftlichen Leistungen, wie die Bereitstellung und Abfuhr der blauen Tonne für Altpapier, die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten am Grundstück und die Annahme von geringen Mengen gefährlicher Abfälle, werden ebenfalls weiter über die Gebühr für die Entleerung der Behälter gedeckt.
Überlassungspflichtige Abfälle, die von der Stadt vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, sind an der Umladestation zu übergeben. Die Gebühr für die Annahme von Abfällen auf der Umladestation verringert sich auf 112,94 Euro pro Tonne. Für die Anlieferung von Kleinmengen bis 40 Kilogramm wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 4 Euro pro Anlieferung erhoben. Für die Entsorgung von Sperrmüll an der Umladestation fallen künftig 100,56 Euro pro Tonne an.
In die Abfallentsorgungssatzung wurden Regelungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten neu aufgenommen, danach sind Nachtspeicherheizgeräte und Photovoltaikmodule vom Einsammeln und Transportieren ausgeschlossen.
Im Oktober werden den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung für 2018 zur Entscheidung vorgelegt. Neben veränderten Gebühren wurden auch Regelungen zur Abfallentsorgung ergänzt.
Genauere Informationen zu den abfallwirtschaftlichen Leistungen enthält der Abfallkalender der Stadt Cottbus, der im Dezember an alle Haushalte verteilt wird.