Die Zahlen einer am Montag (28.08.2017) veröffentlichten Bertelsmann-Studie zur Kinder-Betreuung sind aus Sicht der Stadt Cottbus/Chóśebuz nicht nachvollziehbar. „Die Stadt Cottbus finanziert den gesetzlich festgelegten Personalschlüssel, wie er im Land Brandenburg für alle Gemeinden gilt", erklärt der Leiter des Jugendamtes, André Schneider. Die großen Unterschiede in den Werten für die Landkreise und kreisfreien Städte, auf die die Studie verweist, erstaunen. Seit dem in der Studie genannten Stichtag (01.03.2016) sind die Betreuungsschlüssel zudem zweimal angepasst worden – auf aktuell 1 Erzieherin:5 Kinder (Krippe) und 1:11,5 (Kindergarten). Dieser Betreuungsschlüssel wird spitz abgerechnet, also nach tatsächlich anfallenden Kosten. Die Betreuungsquote in Krippe und Kita liegt in Cottbus teils deutlich über dem Landes- und dem Bundesdurchschnitt.
Aus Sicht der Stadt Cottbus/Chóśebuz steht die Kinderbetreuung bei weitem nicht so schlecht da, wie sie durch die Angaben in der Studie dargestellt werden bzw. interpretierbar sind.
Eine Rücksprache mit der Bertelsmann-Stiftung durch das Jugendamt hat ergeben, dass in der Studie die durchschnittliche Betreuungszeit pro Woche ins Verhältnis zum Personaleinsatz gesetzt wurde. In Cottbus/Chóśebuz werden Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt durchschnittlich 44,4 Stunden pro Woche betreut – im Landesdurchschnitt sind es nur 39,2 Stunden pro Woche. Damit hat Cottbus die längsten Betreuungszeiten im Land Brandenburg. Der Träger der Kindertageseinrichtung erhält für eine höhere Betreuungszeit keine erhöhte Finanzierung über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Daher muss die Einrichtung das nach Kita-Gesetz des Landes Brandenburg berechnete Personal ohne zusätzliche Finanzierung entsprechend der längeren Betreuungszeiten aufteilen.
Eltern lassen ihre Kinder bis zu zehn Stunden in den Einrichtungen betreuen, bei allerdings gleichbleibendem Personaleinsatz. Diese Möglichkeit nehmen viele Eltern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gern in Anspruch.
Abhilfe kann hier nur eine Regelung durch das Land Brandenburg schaffen, die dafür sorgt, dass die langen Betreuungszeiten auch im Personalschlüssel berücksichtigt werden. Zu einer ähnlichen Schlussfolgerung kommt die Bertelsmann-Studie: Die Regelung des Personalschlüssels im KitaG des Landes Brandenburg müsse entsprechend der tatsächlichen Betreuungszeit angepasst und finanziert werden.