Wie werden Flächen in der Stadt Cottbus in den kommenden Jahren bis 2035 entwickelt? Wie kann das städtische Territorium ökologisch weiter ausgestaltet werden? Was kann oder soll für die soziale oder sportliche Infrastruktur getan werden? Solche und andere Fragen und mögliche Antworten werden im Rahmen der Flächennutzungsplanung sowie der Landschaftsplanung erörtert und abgewogen. Bürgerinnen und Bürger haben ab dem 10.04.2017 Gelegenheit, die Vorentwürfe der Pläne in Augenschein zu nehmen und zu beurteilen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist bis zum 12.05.2017 möglich. Zudem gibt es am 27.04.2017 eine öffentliche Informationsveranstaltung im Stadthaus.
Die Dokumente sind online unter www.cottbus.de/offenlage abrufbar. Die Unterlagen können zudem in Aushängen im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, eingesehen werden. Beide Pläne haben einen Bearbeitungsstand Juli 2016. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sollen erste Anregungen, Hinweise und Ideen der Einwohnerinnen und Einwohner gesammelt werden und in die Planungen einfließen. Zudem werden bis zur formalen Offenlage der abschließenden Entwürfe im Jahr 2018 weitere Entscheidungen der Stadtverordneten oder andere Planungsdokumente – wie beispielsweise die Potenzialanalyse zum Cottbuser Ostsee – fortlaufend eingearbeitet.
Bürgerinnen und Bürger können Anregungen und Hinweise sowohl auf der Internetseite als auch bei den Empfängen beider Rathäuser (Neumarkt 5, Technisches Rathaus) oder in den Fachbereichen Stadtentwicklung oder Grün- und Verkehrsflächen einreichen oder abgegeben. Diese werden danach aufgearbeitet, fachlich betrachtet und in die Dokumententwürfe eingearbeitet.
Weitere Informationen zum Planungsprozess und der Komplexität der Materialien gibt es auf einer öffentlichen Veranstaltung am 27.04.2017 im Saal des Stadthauses. Ab 18 Uhr werden dort Vertreter der zuständigen Fachbereiche der Stadtverwaltung sowie des Planungsbüros zum Verfahren Auskunft geben und Fragen von Grundstückeigener, Bewirtschaftern von Flächen und interessierten Bürgern beantworten. Eine umfassende inhaltliche Erörterung einzelner Fragen kann an diesem Abend jedoch nicht erfolgen. Dazu können aber bei Bedarf gesonderte Termine in den Fachbereichen vereinbart werden.
Beide Pläne werden voraussichtlich im II. oder III. Quartal 2018 in aktualisierten Entwurfsfassungen nach Maßgaben des Baugesetzbuches zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange ausgelegt.