Bis zum Februar müssen im Stadtgebiet von Cottbus weitere neun Bäume gefällt werden.
In der Karlshofer Straße, Höhe Hausnummer 32, ist die Fällung einer Roteiche für den Erhalt der Verkehrssicherheit erforderlich. Holzzerstörende Pilze haben den Stammfußbereich des Baumes sehr stark geschädigt. Die Standsicherheit des Baumes ist nicht mehr ausreichend gewährleistet.
Eine Rosskastanie in Höhe der Hausnummer 5 des Kutzeburger Weges ist im Bereich der Baumkrone sehr stark geschädigt. Bedeutende Baumkronenteile fehlen bereits und es sind weitere Starkastabbrüche zu erwarten. Anzeichen für eine Regeneration der Baumkrone bestehen nicht.
Im Ortsteil Groß Gaglow, zwischen den Grundstücken Gartenstraße 58 und Gartenstraße 61, ist die Fällung eines absterbenden Pflaumenbaumes erforderlich.
In der Madlower Chaussee, in Höhe des Grundstücks Wilhelm-Pieck-Straße 16, ist für die Wachstumsförderung einer benachbarten Stieleiche die Fällung eines Spitzahornes notwendig. Der Baum besitzt bedeutende Fehlentwicklungen in der Baumkrone.
Auf dem Gründreieck, an der Einmündung der Chausseestraße in die Madlower Chaussee, ist die Fällung einer bruchgefährdeten Birke erforderlich. Der Baum ist im Stamm- und Kronenansatzbereich morsch im fortgeschrittenen Stadium.
An der Südseite der Franz-Mehring-Straße, auf der Grünfläche, ist eine sehr hoch gewachsene Robine nicht mehr standsicher. Ursache ist umfangreiche Fäule an den Wurzeln, die bereits zum Verlust vieler Wurzeln geführt hat. Der Baum steht unmittelbar am Verbindungsweg zur Hainstraße.
Westlich des Grundstücks Wehrpromenade 3 ist die Fällung eines wild aufgewachsenen Götterbaumes erforderlich. Der Standort ist für das weitere Baumwachstum ungeeignet. Zudem werden Schädigungen an der Straße verursacht.
In Höhe des Grundstücks Vetschauer Straße 67 ist ein Götterbaum an einem ungeeigneten Standort wild aufgewachsen und soll entfernt werden, da das weitere Baumwachstum bedeutende Schädigungen der Straße erwarten lässt.
Nördlich des Grundstücks Anne-Frank-Straße 25 ist eine Robinie an einem für das weitere Baumwachstum ungeeigneten Standort aufgewachsen und schädigt auch die unmittelbar angrenzende Straßenbeleuchtung.
Die Ausführung der Fällmaßnahmen erfolgt entsprechend der bestehenden Dringlichkeiten und wird im Februar 2017 beendet sein.