Stadtverordnetenversammlung, Stadtverwaltung und der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gedenken am kommenden Sonnabend, 12. November, gemeinsam mit den Cottbuserinnen und Cottbusern der Opfer von Krieg, Gewalt, Terror und Vertreibung. „Wir wollen uns bewusst machen, dass auch mehr als 71 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus die Sorge und das Bemühen um den Frieden in der Welt nicht nur ein Thema für die große Politik ist", heißt es in einem Aufruf von Oberbürgermeister Holger Kelch anlässlich des Volkstrauertages. Er ist auch Vorsitzender des Kreisverbandes des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge.
Die Feierstunde findet am 12. November um 14 Uhr in der Feierhalle des Südfriedhofes statt Die Gedenkrede hält der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Cottbus, Reinhard Drogla.
Der Volkstrauertag setzt ein Zeichen der Erinnerung und Mahnung angesichts von Bedrohung, Gewalt, Diskriminierung und Unterdrückung von Menschen.
Im Anschluss an die Feierstunde werden Kränze und Blumen niedergelegt auf der Gräberstätte für deutsche Soldaten beider Weltkriege sowie an den Gedenksteinen für die Opfer des 15. Februar 1945, für polnische Zwangsarbeiter sowie auf dem Ehrenfriedhof für die Gefallenen der Roten Armee und an der Gedenktafel für die Opfer von Flucht und Vertreibung.
Einschränkungen am Volkstrauertag und am Totensonntag
Sowohl am Volkstrauertag, 13. November, als auch am Totensonntag, 20. November, ist das Betreiben von automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge nicht erlaubt. Öffentliche Tanz- und andere Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen sowie öffentliche Auf- und Umzüge und Versammlungen sind an diesen beiden Tagen in der Zeit von 4 bis 24 Uhr ebenfalls nicht gestattet. Sportveranstaltungen dürfen am Totensonntag erst nach 11 Uhr durchgeführt werden.