Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen ihrer Pflegekasse. Entsprechend ihrer Pflegebedürftigkeit wird den Betroffenen eine Pflegestufe zugewiesen. Ab dem Jahr 2017 gelten neue Richtlinien für das Einstufungsverfahren.
Alle Änderungen zum bisher geltenden Pflegestärkungsgesetz I sowie der Ablauf einer Begutachtung für die Eingruppierung in eine Pflegestufe sind Bestandteil eines Themennachmittages am Mittwoch, dem 16. November 2016, um 15:00 Uhr im Begegnungsraum im Cottbuser Rathaus am Neumarkt 5. Im Anschluss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes für individuelle Fragen zu Verfügung.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.
Der Pflegestützpunkt Cottbus ist eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle, in der umfassende Informationen zum Thema Pflege geboten werden. Im Vordergrund steht die individuelle Beratung und Begleitung der Ratsuchenden. Jährlich werden ca. 1.600 Bürgerinnen und Bürger betreut.