Im Cottbuser Stadtgebiet sind an den folgenden Standorten Baumfällungen erforderlich. Die Fällmaßnahmen werden entsprechend der Dringlichkeit in Kürze beginnen.

Branitz

In Branitz sind zwei Pappeln südlich des Grundstücks An der Aue betroffen. Sie sind an einem ungeeigneten Baumstandort aufgewachsen und müssen aufgrund des weiteren Baumwachstums und den damit zu erwartenden umfangreichen Folgekosten entnommen werden.

Gallinchen

Im Brandenburger Ring, in Höhe des Grundstücks Veilchenweg 6, ist die Fällung einer Birke erforderlich. Der Baum ist oberhalb einer Gasleitung aufgewachsen und gefährdet mit seinem weiteren Wurzelwachstum den Leitungsbestand.

Kiekebusch

In Höhe der kiekebuscher Bahnhofstraße 25 muss eine nicht mehr ausreichend bruchsichere Birke gefällt werden. Sie ist im Bereich des Stammfußes und der Baumkrone bereits stark geschädigt.

Madlow

In Madlow ist in der Dresdener Straße am nördlichen Zugang zur Feuer- und Rettungswache 1 eine Robiniengruppe standgefährdet. Sie weist umfangreiche Schäden im Stammfußbereich auf.

In der Dresdener Straße 43 ist für den Erhalt der Verkehrssicherheit die Fällung einer absterbenden Linde erforderlich. Der Baum ist aufgrund einer Kernfäule im Stamminneren sehr stark geschädigt.

Sachsendorf

Am westlichen Eingangsbereich zum Grundstück Werner-Seelebinder-Ring 4b ist die Fällung einer sehr stark geschädigten Pappel erforderlich. Der Baum ist an mehreren Stellen gerissen.

Am Priorgraben, im Bereich der Fußgängerbrücke westlich der Madlower Hauptstraße, ist die Entnahme einer mehrstämmigen, bruchgefährdeten Weide notwendig. Sie zeigt eine fortgeschrittene Fäule und ihr Stamm ist bereits abgestorben.

Am Priorgraben, in Höhe des Spielplatzes Helene-Weigel-Straße und in Höhe der Hagenwerder Straße, ist die Fällung von je einer bruchgefährdeten Erle erforderlich. Beide Bäume können infolge der fortgeschrittenen Fäule im Stammfußbereich nicht erhalten werden.

In der Vom-Stein-Straße, Höhe Hermann-Löns-Straße 33, ist die Fällung eines kleineren, absterbenden Bergahorns beauftragt.

Sandow

Nördlich der Curt-Möbius-Straße 48 ist die Fällung eines absterbenden Götterbaumes erforderlich. Der Baum ist bereits im Stammfußbereich sehr stark geschädigt.

Stadtmitte

An der Uferböschung des Mühlgrabens, in Höhe des nördlichen Amtsteiches, ist die Fällung von drei absterbenden Erlen erforderlich.

In der Parkanlage Puschkinpromenade, in Höhe der Hausnummer 10, muss ein bruchgefährdeter Reststamm einer Linde entnommen werden. Aufgrund akuter Bruchgefahr wurde der Baum bereits im Sommer 2016 gekappt.