Das Obdachlosenhaus am Ostrower Damm in Cottbus öffnet in den bevorstehenden Wintermonaten bei Bedarf wieder länger. Das Haus der Wohnhilfe beherbergte im vergangenen Jahr im Durchschnitt 42 Menschen pro Monat. Weitere acht nutzten zusätzliche Übernachtungsangebote des Betreibers DRK. Diese Werte sind auch im laufenden Jahr zu verzeichnen.
Der Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Cottbus informiert dazu über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose, um Betroffene vor dem möglichen Kältetod zu bewahren. In der Stadt Cottbus gibt es folgende Hilfeangebote:
Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales: Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Telefon Sekretariat: 0355 612 - 4801 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
- soziale Beratung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen
Obdachlosenhaus – Träger: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Lausitz e. V.
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Telefon: 0355 3819325
Öffnungszeiten: ab 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
- Diese Notschlafstelle hat eine Kapazität von 10 Schlafplätzen (8 für männliche, 2 für weibliche Personen). Außerhalb der Öffnungszeiten kann durch den betreffenden Personenkreis das Angebot des Straßenkaffees, einer Kontaktstelle für obdach- und wohnungslose Menschen, in Anspruch genommen werden. Hier erhalten Betroffene entsprechende niedrigschwellige Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.
Straßenkaffee – Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e. V.
Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus
Telefon 0355 3832498
Öffnungszeiten: wochentags ab 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, an den Wochenenden und an Feiertagen (November bis März) von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Auch Cottbuser Bürgerinnen und Bürger können helfen, Kältetote in der Stadt zu vermeiden!
Dazu bittet die Stadtverwaltung, den Fachbereich Soziales zu informieren oder die Polizei zu rufen, sofern offensichtlich obdach- und hilflose (z. B. draußen schlafende) Personen auffallen.