Im Oktober werden den Cottbuser Stadtverordneten die Änderungen der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung für 2017 zur Entscheidung vorgelegt. Neben veränderten Gebühren wurden auch Regelungen zur Abfallentsorgung ergänzt.
Die neue Gebührensatzung sieht vor, dass die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter 2017 um ca. 4,5 Prozent sinken. Trotz der höheren Kosten für die Entsorgung der Abfälle wirken sich die um 4,39 Prozent geringeren Entgelte des beauftragten Dritten, der ALBA Cottbus GmbH, und eine Überdeckung aus 2015 gebührensenkend aus. Die Nutzung der Wertstoffhöfe ohne gesonderte Gebühr bleibt weiter gewährleistet. Deren Öffnungszeiten sind, wie 2015 und 2016, in den Monaten Januar, Februar und Dezember aufgrund geringerer Nutzerzahlen reduziert.
Die Kosten für die abfallwirtschaftlichen Leistungen, wie die Bereitstellung und Abfuhr der blauen Tonne für Altpapier, die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten am Grundstück und die Annahme von geringen Mengen gefährlicher Abfälle, werden ebenfalls weiter über die Gebühr für die Entleerung der Behälter gedeckt.
Die Gebühr für die Annahme von Abfällen auf der Umladestation erhöht sich um 6,7 Prozent auf 123,33 Euro pro Tonne. Für die Anlieferung von Kleinmengen bis 40 Kilogramm wird aufgrund der Mindestlast für die Fahrzeugwaage an der Umladestation eine Pauschalgebühr in Höhe von 4 Euro pro Anlieferung erhoben. Für die Entsorgung von Sperrmüll fallen künftig 110,82 Euro pro Tonne an.
In der Abfallentsorgungssatzung sind konkrete Regelungen zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern aufgenommen worden. So ist eine Bedarfsänderung nur noch zum ersten Tag eines Monats möglich und ist mindestens zwei Wochen vorher anzumelden.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung wurden Ordnungswidrigkeiten ergänzt. Dies betrifft die Regelungen der Bereitstellung von Sperrmüll und der Restmüllbehälter, die Befüllung der Abfallbehälter und die Anzeige von Beschädigungen und den Verlust der Abfallbehälter. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass die Abfallbehälter nur so zu befüllen sind, dass sich der Deckel schließen lässt.
Genauere Informationen zu den abfallwirtschaftlichen Leistungen enthält der Abfallkalender der Stadt Cottbus, der im Dezember wieder an alle Haushalte verteilt wird.