Gartenabfälle mit Schädlingsbefall (wie aktuell der Buchsbaumzünsler) werden an den städtischen Wertstoffhöfen nicht angenommen. Grund ist, dass sich erkrankte oder mit Schädlingen befallene Pflanzen nicht für die Kompostierung eignen. Solche befallenen Pflanzen gehören daher in den Restmüll. Für ein vorübergehend höheres Abfallaufkommen können Bürgerinnen und Bürger zusätzlich Abfallsäcke im Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus, Zimmer 5.034, erwerben (3,88 Euro/Stück, Gebühr für 2016). Diese zugelassenen 80-l-Abfallsäcke sind zusätzlich auch an den Wertstoffhöfen erhältlich.
Die Anlieferung von größeren Mengen schädlingsbefallener Gartenabfälle kann gebührenpflichtig an der Umladestation, Lakomaer Chaussee 5, in Saspow erfolgen. Hierzu ist die Anlieferung vorher telefonisch unter 0355 612-2794 anzumelden. Die Gebühr beträgt im Jahr 2016 pro Tonne 115,45 Euro (Abfallschlüssel 020102).