Schutz vor Lärm, bessere Lebensqualität – das sind Ziele des Lärmaktionsplanes der Stadt Cottbus. Dieser wurde erstmals bereits 2009 aufgestellt. Die Stadt kam so den Verpflichtungen aus der EU-Umgebungslärm-Richtlinie nach. Jetzt sind die Auswirkungen untersucht worden – künftig sollen einige 30er Zonen in der Stadt verkleinert werden.
Bis zum Jahr 2013 wurde auf insgesamt 13 Straßenabschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit lärmbedingt in den Nachtstunden von 22 bis 5 Uhr auf 30 km/h reduziert.
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Sielower Landstraße zwischen Nordring und Rennbahnweg
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Karlstraße zwischen Zimmerstraße und Nordring
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Hubertstraße zwischen Karl-Marx-Straße und Sielower Straße
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Zimmerstraße zwischen Sielower Straße und Ewald-Haase-Straße
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Dissenchener Straße zwischen Muskauer Straße und Stadtring
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Bahnhofstraße zwischen Wilhelm-Külz-Straße und Berliner Straße
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Karl-Liebknecht-Straße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Friedrich-Hebbel-Straße
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Straße der Jugend zwischen Feigestraße und Breitscheidplatz
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Thiemstraße zwischen Welzower Straße und Calauer Straße
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Dresdener Straße zwischen Hermann-Löns-Straße und Ottilienstraße
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Saarbrücker Straße zwischen Lerchenstraße und Thiemstraße
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Madlower Hauptstraße zwischen Gaglower Landstraße und Spreestraße
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Gallinchener Hauptstraße zwischen Schorbuser Weg und A15-Auffahrt Ri. Roggosen
Nunmehr sind die Auswirkungen dieser Zonen untersucht worden. Ein Ingenieurbüro legt dazu Ergebnisse vor, die unter anderem im Umweltausschuss am 14. Juni vorgestellt werden. Überprüft wurde, wie sich das Geschwindigkeitsniveau geändert hat, es wurden Anlieger der davon betroffenen Straßen befragt und das Unfallgeschehen untersucht.
Demnach zeigte die Reduzierung der Geschwindigkeit meist die erhoffte Wirkung: Das lässt sich aus dem Feedback der Anlieger sowie aus den Messungen der Geschwindigkeiten und den Berechnungen des Lärms ableiten. Dennoch hat sich Optimierungsbedarf gezeigt, aus dem sich die folgend genannten Änderungen ergeben. Diese werden durch das Ingenieurbüro in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Cottbus vorgeschlagen.
Saarbrücker Straße
Zukünftig soll 30 km/h nachts zwischen dem Ortseingang und der Poznaner Straße gelten. Zwischen Poznaner Straße und der Thiemstraße soll dann durchgängig 50 km/h gelten.
Dresdener Straße
Unter Berücksichtigung der Bebauungsstruktur soll die auf 30 km/h begrenzte Strecke nachts zwischen Breithaus und Leuthener Straße weiterhin gelten. Zwischen Leuthener Straße und Hermann-Löns-Straße soll die Verkehrsregelung 30 km/h nachts zukünftig entfallen.
Sielower Landstraße
Aufhebung der 30 km/h nachts zwischen Am Nordrand und Rennbahnweg. Somit verbleibt der Abschnitt zwischen Nordring bis Am Nordrand als reduzierte Strecke auf 30 km/h nachts.
Straße der Jugend
Hier summieren sich verschiedene Lärmquellen, welche im nun folgenden Diskussionsprozess näher betrachtet und diskutiert werden sollen.
Die Vorschläge werden mit den Stadtverordneten mit dem Ziel diskutiert, nach der Sommerpause einen Beschluss zum angepassten Lärmaktionsplan herbeizuführen.