Die Stadt Cottbus arbeitet mit Hochdruck an der Rückzahlung von Beiträgen an Altanschließer. „Die fast 11 000 Bescheide sind nahezu komplett kategorisiert, die ersten Bescheide mit der Rücknahme sind an Betroffene verschickt", erklärte Oberbürgermeister Holger Kelch. Die Stadt folgt damit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2015 sowie den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Februar 2016. Derzeit werden weitere knapp 100 Bescheide zum Versand vorbereitet. Die Betroffenen erhalten die Schreiben per Post und werden aufgefordert, ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Zurückgezahlt wird an Betroffene, deren Verfahren noch nicht bestandskräftig sind. Damit sei Cottbus Vorreiter im Land, so Kelch. Von anderen Aufgabenträgern sei bislang nicht bekannt, dass bereits zurückgezahlt werde. Die Sachbearbeiter gehen dabei nach Straßenzügen vor. Das werde entsprechend einige Zeit in Anspruch nehmen.
Eine Rückzahlung an Betroffene mit bereits bestandskräftigen Bescheiden sei derzeit rechtlich versagt. Auch hier folgt die Stadt der Rechtssprechung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Neue Lösungen werden in der Arbeitsgemeinschaft Abwasser diskutiert. Sie sollen im Herbst vorliegen und von den Stadtverordneten beschlossen werden.