Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu den Kanalanschlussbeitragsverfahren hat die Stadtverwaltung Cottbus zunächst alle Arbeiten in dieser Sache gestoppt, „Wir haben die Verfahren angehalten, weil sich durch das Urteil eine neue Rechtslage ergibt. Daran ist das Handeln einer Verwaltung gebunden", sagte Oberbürgermeister Holger Kelch. So werden per Donnerstag weder Widerspruchsbescheide noch Neu-Bescheide verschickt.
Das Gericht hatte mit Beschluss vom 12. November 2015 die bisherigen gesetzlichen Regelungen des Landes Brandenburg für nicht verfassungskonform erklärt. Damit ist nach Auffassung der Stadtverwaltung Cottbus nunmehr das Land Brandenburg gefordert, eine verfassungskonforme Regelung auf den Weg zu bringen. Dazu müsste das Kommunalabgabengesetz des Landes geändert werden. Die Verfahren wurden durch das Verfassungsgericht an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgegeben. Die Verfahren sind damit juristisch noch nicht abgeschlossen.
Welche Folgen aus dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, der anstehenden Gesetzesänderung und aus neuen Urteilen des Oberverwaltungsgerichts für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen zu erwarten sind, ist derzeit offen.