Das Land Brandenburg hat im vergangenen Jahr eine Neustrukturierung der Wohnraumförderung vorgenommen. Die Förderung für Neubau- und Bestandsmaßnahmen findet seitdem in Form einer fast ausschließlichen Darlehensförderung statt. Nun hat das Infrastrukturministerium zum 01.07.2015 eine erste Änderung der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vorgenommen. Damit treten unter anderem folgende Änderungen in Kraft:

  • Baudarlehen von maximal 1.500 Euro (bisher 1.000 Euro) pro qm Wohnfläche
  • Tilgung der Baudarlehen mit zwei Prozent in den ersten 15 Jahren, danach mindestens ein Prozent; neu: Möglichkeit der Reduzierung auf ein Prozent bei schwieriger Objektwirtschaftlichkeit
  • Miethöhe maximal 4,90 Euro (bisher 4,60 Euro) in Cottbus
  • Zweckbindungszeitraum von Mietpreis- und Belegungsbindungen über 20 Jahre (bisher 15 Jahre)

Die Belegungsbindungen sind, wie bisher in Cottbus, an 75 Prozent der geförderten Wohnungen nachzuweisen. Die komplette Textfassung und die Bedingungen des Änderungserlasses sind über das Amtsblatt Nr. 25 des Landes Brandenburg vom 01.07.2015 abrufbar.

Hintergrundinformationen:

Für die Stadt Cottbus stehen folgende Förderprogramme des Landes Brandenburg zur Verfügung, die auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzusehen sind:

  1. Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren
  2. Wohneigentum in Innenstädten - Erwerb, Neubau und Ausbau
  3. Wohneigentum in Innenstädten - Energetische Sanierung
  4. Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm
  5. Mietwohnungsbau Modernisierung
  6. Mietwohnungsbau Neubau
  7. Brandenburg-Kredite Altersgerecht umbauen, Energieeffizienter Wohnungsbau, Mietwohnungsneubau sowie Wohnraum modernisieren
  8. Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (hier: Ausnahme Zuschussförderung)

Die entsprechenden Förderanträge sind bei der ILB einzureichen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Brandenburg ist die Lage in einer der folgenden Gebietskulissen:

  1. Innerstädtisches Sanierungsgebiet Modellstadt Cottbus-Innenstadt
  2. Innerstädtisches Vorranggebiet Wohnen
  3. Konsolidierungsgebiet im Stadtumbau (hier keine Förderung von Eigentumsmaßnahmen)

Die Stadt bescheinigt diese Voraussetzung auf einer städtebaulichen Stellungnahme. Bei Fragen zu den Wohnraumförderprogrammen können sich Interessierte an den Fachbereich Stadtentwicklung unter der Rufnummer 0355 612 4115 wenden. Weitere Förderprogramme für den Wohnungsbau finden Interessierte auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).