Ziel einer gemeinsamen Kontrolle des Zolls und der Stadt Cottbus, die von der Polizei abgesichert wurde, war am Abend des 02. Juli das sogenannte „CB-Entertainment-Center" in der Cottbuser Gerhart-Hauptmann-Straße. Wegen massiver Verstöße gegen gewerberechtliche und baurechtliche Vorschriften wurden im Ergebnis der Kontrolle die dortige Diskothek sowie das zugehörige Bowlingzentrum geschlossen.
Eine für den 03.07.2015 geplante Musikveranstaltung findet nicht statt. Zu dieser Veranstaltung hatte der Betreiber nach eigenen Angaben im sozialen Netzwerk Facebook bereits 400 Karten verkauft. Eine für das Objekt gültige baurechtliche Anordnung sieht jedoch nur eine maximale Personenzahl von 185 Gästen vor, um im Brandfall die gefahrlose Evakuierung von Gästen und Personal zu gewährleisten.