Der Landkreis Spree-Neiße hat in einer Allgemeinverfügung ein bis auf Widerruf beschränktes Benutzungsverbot für den Pastlingsee erlassen. Das Baden, Tauchen sowie Befahren des Sees mit Wasserfahrzeugen jeder Art ist untersagt. Das Befahrungsverbot gilt mit Ausnahme des Fischerei-Pächters.
Hintergrund dieser amtlichen Verfügung ist die erhebliche Verschlechterung des Zustandes des Pastlingsees. Durch den zunehmenden Rückgang des Seewasserstandes in Verbindung mit hohen Schlammmassen verringerte sich die Wassertiefe bis auf wenige Zentimeter, wodurch sich wetterbedingt die Lebensbedingungen der vorhandenen Fische erheblich verschlechterten und ein Fischsterben einsetzte.
Der gegenwärtige Zustand des Pastlingsees stellt bei Betreten der Wasserfläche eine Gefahr für den Einzelnen und die Allgemeinheit dar, sodass eine Einschränkung des Gemeingebrauchs erforderlich wurde. In Abstimmung mit der Gemeinde Schenkendöbern wird das Benutzungsverbot vor Ort deutlich gekennzeichnet.
Weitere Informationen können der Internetseite www.lkspn.de entnommen werden