Deutscher Städtetag zum Kabinettsbeschluss
Der Deutsche Städtetag fordert den Bund auf, die örtlichen Krankenhausstrukturen substanziell zu unterstützen und mit der geplanten Krankenhausreform die Finanzierung sowohl der laufenden Betriebskosten als auch der Investitionen zu verbessern. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Krankenhausstrukturgesetz sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine funktionierende Krankenhausversorgung in ihrer Nähe und in hoher Qualität. Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge. Viele Häuser bieten auch Notfallversorgung rund um die Uhr an. Diese stabile, ortsnahe Versorgung muss auch finanziert werden. Dazu gehören laufende Betriebs- und Personalkosten inklusive Lohn- und Tarifsteigerungen genauso wie dringend notwendige Investitionen. Der Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen in keiner Weise, sondern verschlechtert sogar die Situation in den Häusern. Hier muss im Gesetzgebungsverfahren noch unbedingt nachgebessert werden."
Der Bund hatte den Reformbedarf bei der Krankenhausfinanzierung schon im Koalitionsvertrag anerkannt; eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat im Dezember 2014 Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorgelegt. Der Gesetzentwurf löst den notwendigen und längst überfälligen Reformbedarf bei weitem nicht, sondern bedeute sogar mehr Belastungen für die Krankenhäuser. Insbesondere dürften der Versorgungszuschlag nicht entfallen und bestimmte Krankenhausvergütungen nicht weiter reduziert werden.
Bundesweit liegt der Investitionsbedarf laut Deutscher Krankenhausgesellschaft jährlich bei sechs Milliarden Euro, die tatsächliche Förderung durch die für Investitionskosten zuständigen Länder nur bei etwa 2,7 Milliarden Euro jährlich. „Der inzwischen aufgelaufene milliardenschwere Investitionsstau erfordert dringendes Handeln durch die Länder und den Bund. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Strukturfonds hat das Potenzial, örtliche Versorgungsstrukturen zu fördern, repariert aber nicht ansatzweise die klaffende Lücke bei den Investitionen. Hier sollten Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen", forderte Articus.
Nach dem Gesetzentwurf fließen Bundesmittel von 500 Millionen Euro jährlich nur dann, wenn die Länder Mittel in gleicher Höhe bereitstellen. Diese Mittel sollten die Länder zudem unbedingt zusätzlich zur Verfügung stellen und nicht von ihren Investitionen wieder abziehen, appellierte Articus