Im Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr am 13. Mai berichteten Stadtverwaltung und Sanierungsträger über bereits Geleistetes und gaben einen Ausblick auf noch durchzuführende Maßnahmen mit einem Bericht zum bevorstehenden Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Modellstadt Cottbus-Innenstadt".
Frühzeitig erkannten Verwaltung und Stadtverordnete in Cottbus die Chancen der Stadtsanierung für die Entwicklung der Stadt nach der Wende. Deshalb wurden bereits 1990 erste Beschlüsse zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst. Das große Teile der Innenstadt umfassende Sanierungsgebiet existiert nach Beschluss der Sanierungssatzung im April 1992 und ihrer Genehmigung in seiner rechtlichen Form seit dem 17.12.1992. Seit dieser Zeit wurden zur Aufwertung des Gebietes rund 93 Mio. Euro eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel des Bundes, des Landes, der Stadt und um Einnahmen aus der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen. Nicht zu vergessen und unbestritten an erster Stelle steht jedoch das Vielfache an Kapital, welches durch private Bauherren, verbunden mit großer Eigeninitiative, in die Sanierung ihrer Häuser und Grundstücke investiert wurde.
Das Ergebnis dieses Prozesses der städtebaulichen Sanierung im Herzen unserer Stadt ist inzwischen deutlich sichtbar. Viele Bürgerinnen und Bürger und auch die Gäste der Stadt hatten in den zurückliegenden Jahren die Möglichkeit, die Erfolge aus nunmehr 23 Jahren Stadtsanierung zu erleben, beispielsweise mit „Modellstadterkundungen", die seit 12 Jahren regelmäßig stattfanden. In diesem Frühling trat an deren Stelle der „Tag der Städtebauförderung", bei dem am 9. Mai in die Friedrich-Ebert- und in die Virchowstraße zu einem Straßenfest eingeladen wurde. Die Besucher erhielten Einblicke in sonst unzugängliche private Hofbereiche und wurden durch die Eigentümer sowie Vertreter von Verwaltung und Sanierungsträger über das Sanierungsgeschehen informiert. Fotos an allen Gebäuden von der Wendezeit ermöglichten einen eindrucksvollen Vorher-Nachher-Vergleich und die Wertschätzung des Erreichten. Dazu wurde viel Kultur geboten.
Die Gewerbetreibenden, Kreativen und Gastronomen aus der Friedrich-Ebert-Straße brachten tolle Ideen und Beiträge zum Gelingen des Festes ein. Auch die ausgestellten Studentenarbeiten der BTU Cottbus-Senftenberg wurden rege diskutiert, beschäftigten sie sich doch mit Aufwertungsmöglichkeiten für die Friedrich-Ebert-Straße. Viele der Besucher staunten über das besondere Flair, welches an diesem Tag in dem nördlichen Stadtviertel herrschte und wünschten sich noch viele solche Events. Die ortsansässige Kunst-, Kultur- und Gastronomieszene will zukünftig das „Ebert-Straßenfest" zu einer schönen Tradition werden lassen.
Die Erfolge im gesamten innerstädtischen Sanierungsgebiet sind täglich erlebbar. Zahlreiche Straßen, Plätze, Grünanlagen und natürlich Gebäude wurden umgestaltet und aufgewertet. Dadurch erhielt das Sanierungsgebiet ein neues Gesicht, wurde ein lebenswerter Bereich zum Wohnen, Arbeiten, Flanieren und zur Freizeitgestaltung.
Ohne die Förderung durch Bund und Land wären dies undenkbar gewesen Ein besonderer Dank für die Ausreichung von Fördermitteln gebührt deshalb stellvertretend dem Landesamt für Bauen und Verkehr, gedankt sei aber auch den Stadtverordneten der Stadt Cottbus, die über mehr als zwei Jahrzehnte die Entscheidungen zur Bereitstellung der städtischen Kofinanzierung für die ausgereichten Fördermittel getroffen haben.
Zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme gehören auch die Abrechnung der Verwendung der öffentlichen Mittel und die pflichtgemäße Erhebung der Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern. Seit 2005 informiert die Verwaltung alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet in regelmäßigen Informationsschreiben über die im Baugesetzbuch geregelte Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Dabei wurde die Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Entrichtung des Ausgleichsbetrages unter Inanspruchnahme eines Verfahrensabschlages zeitlich gestaffelt von 15 Prozent (bis Juni 2007), 10 Prozent (bis Juni 2009) und derzeitig von fünf Prozent (Juni 2015) angeboten. Von dieser Möglichkeit machte bisher über die Hälfte aller Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Gebrauch. Auf diese Weise wurden die Ausgleichsbeträge bereits für ca. 85 Prozent der Grundstücksflächen entrichtet; die so eingenommenen Mittel in Höhe von knapp 10 Mio. Euro konnten im Sanierungsgebiet bereits für neue Maßnahmen eingesetzt werden.
Die Stadtverwaltung informierte im Ausschuss für Wirtschaft, Bauen und Verkehr am 13. Mai nochmals darüber, dass mit Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahme „Modellstadt Cottbus-Innenstadt" alle Grundstückseigentümer auf der Grundlage des Baugesetzbuches zur Entrichtung von Ausgleichsbeträgen herangezogen werden müssen. Es wurde auch daran erinnert, dass die Antragstellung für die freiwillige Entrichtung des Ausgleichsbetrages bei Inanspruchnahme des fünfprozentigen Verfahrensabschlages noch bis zum 30.06.2015möglich ist. Die Entscheidung für diese Verfahrensweise bietet auch den Vorteil einer möglichen Ratenzahlung bis zum 31.12.2015.
Da der Gesetzgeber eine zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahme fordert, ist mit Bescheiden zur Erhebung des Ausgleichsbetrages ab ca. April 2016 zu rechnen. In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber beabsichtigt die Verwaltung, die Sanierungsmaßnahme voraussichtlich Ende 2017 abzuschließen. Bis dahin sollen noch möglichst zahlreiche Maßnahmen realisiert werden. Derzeitig wird geprüft, für welche Grundstücke aufgrund des Sanierungsstandes voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 die Abgeschlossenheit erklärt und Bescheide über Ausgleichsbeträge erlassen werden können. Die dann eingenommenen Mittel sollen ebenfalls wieder in Sanierungsmaßnahmen fließen.
Mit jedem betroffenen Eigentümer im Sanierungsgebiet soll im Rahmen einer Anhörung ein persönliches Gespräch geführt werden. Mit den Einnahmen aus diesem Verfahren sollen bis Ende 2017 kommunale und private Maßnahmen finanziert werden. Zu den kommunalen Maßnahmen gehören die Neugestaltung des westlichen Bereichs des Oberkirchplatzes sowie die Erneuerung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Die Erhebung der Ausgleichsbeträge per Abgeschlossenheitsbescheid und der Mitteleinsatz für Sanierungsmaßnahmen sind ein großer Vorteil für die Stadt gegenüber der Erhebung der Ausgleichsbeträge per Bescheid nach Aufhebung der Sanierungssatzung. In diesem Fall müssten zwei Drittel der Einnahmen an Bund und Land abgeführt werden.
Selbstverständlich können sich Grundstückseigentümer und alle Interessierten zum gesamten Sanierungsprozess und zum Thema der Ausgleichsbeträge gern an die Ansprechpartnerin aus dem städtischen Fachbereich Stadtentwicklung, Frau Haas, Tel. 0355 612 4106, und vom Sanierungsträger DSK, Frau Schneider, Tel. 0355 780 020, wenden.