Eine weit verbreitete und sehr beliebte Tradition ist es, am Ostersonnabend ein Osterfeuer anzuzünden. Der Wahrung dieses Brauchtums gegenüber stehen die Problematik der Feinstaubbelastung in der Stadt Cottbus und damit verbundene Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote und Umweltzonen.
Für das Abbrennen von Osterfeuern ist deshalb ausschließlich trockenes Holz zu verwenden. Es darf keinesfalls der Abfallentsorgung dienen, beispielsweise dem Verbrennen von Gartenabfällen, Haus- und Sperrmüll. Doch auch das freie Abbrennen rein biologischen Materials ist in Bezug auf die verursachten Schadstoffemissionen keinesfalls unbedenklich. Selbst trockenes Holz bewirkt bei freier Verbrennung, also außerhalb einer geeigneten Anlage, eine Vielzahl von Luftschadstoffen mit teilweise hohem gesundheitsschädlichem Potenzial.
Um dem Schutz der Umwelt Rechnung zu tragen und der Tradition dennoch gerecht zu werden, kann nach entsprechender Antragstellung im Jahr 2015 ein Osterfeuer je Ortsteil genehmigt werden. Private Osterfeuer werden nicht gestattet. Der Antrag ist formgebunden und das Formular dafür im städtischen Fachbereich Ordnung und Sicherheit erhältlich bzw. im Internet unter www.cottbus.de verfügbar.
Alle Veranstalter und Besucher der Osterfeuer sind aufgerufen, sämtliche Sicherheitsvorschriften ernst zu nehmen und einzuhalten sowie den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten und damit zum Gelingen der diesjährigen Osterfeuer beizutragen.