Kommunen wollen weitere Schritte für gute Betreuungsqualität – Dauerhafte finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder nötig
Die kommunalen Spitzenverbände halten es für notwendig, die Qualität der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln und begrüßen die heutige Qualitätskonferenz auf Einladung der Bundesfamilienministerin. Für eine erfolgreiche qualitative Verbesserung seien gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie eine gesicherte Finanzierung erforderlich, machten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund deutlich. Vorbehalte äußerten die Kommunen gegenüber einheitlichen Vorgaben zur Qualität, die den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht werden und in die Organisationshoheit der Kommunen eingreifen. „Die heutige Konferenz ist ein guter Auftakt für eine Diskussion über Qualitätsverbesserungen. Die Städte, Kreise und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren Herausragendes geleistet beim Ausbau der Kinderbetreuung.
Mehr als 660.000 Kinder unter drei Jahren werden inzwischen in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Tagespflege betreut. Und der Ausbau geht weiter, denn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt weiter an", sagten Frank Klingebiel, Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Salzgitter, Thomas Kubendorff, Vizepräsident des Deutschen Landkreistages und Landrat des Kreises Steinfurt, sowie Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. „Wir nehmen in den Kommunen unsere Verantwortung für die Qualität der Angebote gegenüber den Kindern und ihren Eltern sehr ernst.
Dennoch sind weitere Anstrengungen nötig, um die Kinderbetreuung noch besser zu machen. Eine Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen über Anforderungen an Qualität ist aus unserer Sicht vernünftig. Allerdings brauchen die Kommunen keine einheitlichen Vorgaben, sondern lokal angepasste Konzepte, die zum Beispiel auf Sprachförderbedarfe und die Bildungsbedarfe benachteiligter Kinder eingehen können", so Klingebiel, Kubendorff und Landsberg weiter. Zum Beispiel unterscheiden sich Krippen für Kinder unter drei Jahren deutlich von Kitas mit altersgemischten Gruppen für Kinder bis zu sechs Jahren. Und Ganztagsangebote unterscheiden sich auch konzeptionell von Halbtagsangeboten.
Die kommunalen Spitzenverbände appellierten gemeinsam an Bund und Länder, die Kommunen dauerhaft bei ihren Anstrengungen für die Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen: „Die Kommunen benötigen ein gesichertes finanzielles Fundament, um den wachsenden Bedarf an qualitativ guter Kinderbetreuung zu decken. Die weiteren Diskussionen zu den konkreten Qualitätsverbesserungen müssen die regionalen Bedingungen und Bedarfe berücksichtigen. Und Bund und Länder müssen den Rahmen konkretisieren, welche finanziellen Mittel sie bei wachsenden Anforderungen dafür zur Verfügung stellen", betonten die Vertreter des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Länder müssten bereits zugesagte Mittel des Bundes vollständig an die Kommunen weiterleiten. Zudem seien im Falle rechtlicher Regelungen zur Qualität der Betreuung die verfassungsrechtlichen Bestimmungen in den Ländern für einen Kostenausgleich umzusetzen.