Im Auftrag der Stadtverwaltung Cottbus werden in den Straßenabschnitten zwischen den Grundstücken Steinteichmühle 3 und 4, das ist nördlich des Steinteiches, sowie Steinteichmühle 13 und 16, südlich des Steinteiches, und entlang des Verbindungsweges am Westrand der Kleingartenanlage „An der Steinteichmühle" Baumpflegearbeiten durchgeführt. In diesem Zusammenhang sind aus Gründen der Verkehrssicherheit in den insgesamt etwa 1200 Meter langen Straßenabschnitten 24 Bäume zu fällen.
Betroffen sind neun Robinien, sechs Erlen, vier Eschen, drei Eichen und zwei Pappeln. Die Bäume sind aufgrund ihres Gesamtzustandes im Straßenraum nicht erhaltungswürdig und -fähig. Die zur Fällung vorgesehenen Robinien zwischen den Grundstücken Steinteichmühle 3 und 4 zeigen stark geschädigte Baumkronen; zum Teil baut der Schwefelporling aktiv Holz ab.
Die zur Fällung vorgesehenen Bäume zwischen den Grundstücken Steinteichmühle 13 und 16 stehen im Wald oder in waldartigen Beständen. Sie werden aufgrund des sehr starken Schiefstandes mit einseitig entwickelter Baumkrone zur Straße hin oder wegen mangelhafter Stand- und Bruchsicherheit entnommen. Aufgrund der engen Nachbarschaft zu weiteren Waldbäumen rufen die Fällungen keine wesentliche Veränderung des Straßenbildes hervor.
Aus dem reihenartigen Gehölzstreifen entlang des Verbindungsweges westlich der Kleingartenanlage „An der Steinteichmühle" werden einige wenige Bäume mit Schadsymptomen oder stark einseitiger Baumkrone über der Kleingartenanlage entnommen. Die Geschlossenheit der Baumreihe bleibt erhalten.
Die Arbeiten werden ab dem 17.11.2014 durch einen Fachbetrieb für Baumpflege ausgeführt.