Die Stadt Cottbus stellt im Hinblick auf die in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebrachte Forderung zur Beitragsgerechtigkeit mittels Stadtverordnetenbeschlusses Folgendes klar:
Der Erlass der Kanalanschlussbeitragsbescheide in den sogenannten Erschließungsgebieten war erforderlich, da eine Beitragserhebungspflicht seitens der Stadt Cottbus besteht. Es bestanden und bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Bescheide.
Die Stadt Cottbus hat sich bereits vor längerer Zeit entschieden, zur Refinanzierung der Investitionskosten für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung neben den Gebühren/Entgelten auch Kanalanschlussbeiträge zu erheben. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz müssen alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zu einem solchen Beitrag herangezogen werden. Es besteht eine Beitragserhebungspflicht.
Die Stadt Cottbus geht mit Blick auf die Rechtsprechung nach wie vor davon aus, dass die Beitragspflicht für die Grundstücke in den sogenannten Erschließungsgebieten entstanden ist und die Eigentümer auch zur Zahlung verpflichtet sind. Die Stadt Cottbus versucht jedoch unter Einbeziehung der damaligen Erschließungsträger eine Lösung dahingehend zu finden, dass durch eine Verrechnung der Investitionskosten der Erschließungsträger mit den Beitragsansprüchen der Stadt die Zahlungspflicht aus den Beitragsbescheiden erfüllt werden kann. Um eine solche Lösung herbeizuführen, sind weitere Prüfungen und Verhandlungen unumgänglich.
Hätte die Stadt Cottbus die Beitragsbescheide für Grundstückseigentümer in Erschließungsgebiete nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist erlassen, hätte sie gegen ihre Beitragserhebungspflicht verstoßen. Das bewusste Unterlassen einer Beitragserhebung trotz entsprechender Pflichten hätte für die Vertretungsorgane der Stadt Cottbus strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Die Darstellung zu einer Beitragsgerechtigkeit mittels eines Stadtverordnetenbeschlusses kann in keiner Weise nachvollzogen werden. Die Stadt Cottbus sucht für alle Beteiligten, insbesondere für Grundstückseigentümer in den Erschließungsgebieten, eine Gesamtlösung.