Die Stadt Cottbus und die Deutsche Kreditbank (DKB) haben am 18. Juli 2014 ein sogenanntes Vollzugsprotokoll beurkundet. Damit wurde ein notwendiger Schritt zur Umsetzung des Vertrages zum Kauf der Stadtwerke getan. Vorausgegangen waren schwierige Vertragsverhandlungen zur Auslegung der Kaufvertragsurkunde, die einvernehmlich geklärt werden konnten. In diesen Vertrag ist die Stadt als Vorkaufsberechtigte gemäß einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingetreten. Im Ergebnis der Verhandlungen wurden die Rechte der Stadt aus dem Kaufvertrag von der Bank anerkannt.
Oberbürgermeister Frank Szymanski hat nunmehr veranlasst, dass der Kaufpreis für die sogenannte erste Tranche in Höhe von ca. 6 Millionen Euro am 31. Juli 2014 ausgezahlt wird. Mit der Eintragung der Änderung der Geschäftsanteile der Stadtwerke Cottbus GmbH im Handelsregister ist die Stadt dann Mehrheitsgesellschafter mit 50,15%. Entsprechend dem Kaufvertrag wird die Stadt Anfang 2015 auch die beiden übrigen Gesellschafteranteile der Bank übernehmen.
Zuvor ist es jedoch erforderlich, dass der Oberbürgermeister nochmals Verhandlungen mit der Bank, den Arbeitnehmervertretern der Stadtwerke Cottbus GmbH sowie dem speziell für die Anteilsübernahme durch die Arbeitnehmervertreter gegründeten Verein führt, um deren Anspruch zur Übertragung der dreiprozentigen Anteile zu regeln. Diese Anteile ergeben sich aus dem Beitrag der Arbeitnehmer an der Sanierung der Stadtwerke. In den Sanierungsverträgen von 2006 hatte sich die Bank hierzu verpflichtet. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die DKB haben OB Szymanski schriftlich gebeten, die Moderation zu übernehmen. Die Gespräche wurden notwendig, weil keine Einigung zustande gekommen ist und eine lange gerichtliche Klärung notwendig wäre. Sie finden am 13. August im Rathaus statt.
Im Übrigen ist sich die Stadt mit der DKB auch darüber einig geworden, dass von den Kommunalbürgschaften in Höhe von 17,45 Millionen Euro 11,15 Millionen Euro von Seiten der DKB bis September 2014 an die Stadt Cottbus zurückgereicht werden. Die restliche Bürgschaftssumme wird spätestens nach Vollzug der beiden übrigen Tranchen bis März 2015 ebenfalls zurückgegeben.