Im Jahr 1917 wurde an der Dresdener Straße ein neuer Jüdischer Friedhof angelegt, denn der bisherige Friedhof an der Straße der Jugend hatte seine Kapazitätsgrenzen erreicht und eine Erweiterung an diesem Standort war nicht möglich. Eingebettet in den Volkspark Madlower Schluchten und umschlossen vom Südfriedhof, umfasst er eine Größe von 50 Ar, also 0,5 Hektar
Am 17.03.1998 erfolgte im Grundbuch der Stadt Cottbus die Eintragung, dass die Jüdische Gemeinde Land Brandenburg mit Sitz in Potsdam Eigentümer der beiden Jüdischen Friedhöfe in Cottbus ist. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sowie den Vertretern der Juden in Deutschland vom 21. Juni 1957 erhält die Stadt Cottbus für die Jüdische Gemeinde zur Pflege des Friedhofs jährlich 11.000 Euro. Seit 2006 gibt es zwischen der Stadt und der Jüdischen Gemeinde Cottbus eine Regelung, die die Pflege und Unterhaltung des Jüdischen Friedhofs an der Dresdener Straße beinhaltet. Danach erhält die Gemeinde eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 4.500 Euro; alle weiteren anfallenden Kosten, beispielsweise für Müll, Wasser oder Baumpflege, zahlt die Stadt Cottbus direkt an die Auftragnehmer.
Die Feierhalle des Friedhofs wurde 1929 im Stil der neuen Sachlichkeit errichtet. Rotbraune Klinker mit Staffelgiebel und Satteldach zieren ihr Antlitz. Das Gebäude selbst ist in drei Teile gegliedert. In der Mitte befindet sich die eigentliche Halle mit großem Eingangsportal, linksseitig die Tahara, in der die rituellen Waschungen vorgenommen wurden. Auf der rechten Seite befand sich eine Wohnung.
Trotz gut erhaltener Klinkerfassade ist die Feierhalle stark sanierungsbedürftig. Für eine denkmalgerechte Sanierung und die Wiedernutzung der gesamten Feierhalle wurde ein Kostenaufwand von 694.900 Euro ermittelt. Eine Sanierung in einzelnen Bauabschnitten ist möglich.
Im ersten Bauabschnitt sollten die Bauwerkstrockenlegung, die Dach- und Fassadensanierung mit Tischlerarbeiten für Fenster- und Türen sowie die Maurer- und Betonarbeiten vorgenommen werden. Der zweite Bauabschnitt sollte die Sanierungsleistungen im Inneren des Gebäudes an Wand- und Bodenbelägen, an Türen, Geländer und Handläufen sowie die Maurer-, Putz- und Malerarbeiten und die Leistungen für den Bereich Elektro und Sanitär umfassen. Der dritte Bauabschnitt beinhaltet die Ausstattung der Feierhalle sowie die Einzäunung und Gestaltung der Außenanlagen.
Anmerkung zum alten Jüdischen Friedhof:
Der alte Jüdische Friedhof (1814-1917) an der Straße der Jugend wurde in den 60er-Jahren vollständig beräumt und ist heute eine Grünfläche. Lediglich ein Gedenkstein erinnert an seinen Bestand.