Mit der Zulassung eines Kraftfahrzeuges hat der betreffende Halter gegenüber der Zulassungsbehörde eine Erklärung zum automatischen Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abzugeben. Dies muss seit dem 01.02.2014 über ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Das dazu erforderliche Formular kann z. B. unter www.cottbus.de/lastschrift ausgefüllt und ausgedruckt werden.
In den letzten Wochen hat sich die Wartezeit in der Cottbuser Zulassungsbehörde stark erhöht. Ursache dafür sind die nicht vorliegenden ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandate. Die Nachholung der erforderlichen Angaben durch den Kunden während des Zulassungsvorgangs verlängerte die Bearbeitungszeit erheblich.
Um die Bearbeitungszeiten und damit auch die Wartezeiten für alle Kundinnen und Kunden der Zulassungsbehörde wieder zu verringern, wurde jetzt festgelegt, dass zukünftig die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen nur noch erfolgen kann, wenn das vollständig ausgefüllte Lastschriftmandat zum Beginn des Zulassungsvorganges vorgelegt wird.