Aufgrund umfangreicher Wurzelschäden ist in Höhe der Grundstücke Asternweg 13 und 15 die Fällung von drei Erlen notwendig. Wegen der verminderten Standsicherheit, der geringen Reststandzeit und der teilweise vorhandenen Schädigungen der Baumkrone kann die Gruppe nicht erhalten werden.
Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs ist die Fällung für die Woche ab dem 28. April in Auftrag gegeben.