Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist darauf hin, dass in knapp sieben Monaten der normale LKW-Führerschein ohne nachgewiesene Qualifizierungsmaßnahmen nicht mehr für gewerbliche LKW-Fahrten genutzt werden darf.
Am 10. September 2014 muss gemäß einer europaweiten EU-Richtlinie jeder Fahrer, der seinen Führerschein für Fahrten mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht für gewerbliche Zwecke einsetzt, eine fachliche Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen. Diese Weiterbildung wird im Führerschein mit der sogenannten Schlüsselzahl „95" dokumentiert.
Die Qualifizierungspflicht dient dazu, europaweit einheitliche Mindeststandards bei den Fähigkeiten gewerblichen LKW-Fahrer zu garantieren und so die Sicherheit im zunehmenden Güter-Straßenverkehr zu erhöhen. Geschult wird u. a. zu Themen wie Ladungssicherung, Umgang mit digitalen Kontrollgeräten für Lenk- und Ruhezeiten, kraftstoffsparendes Fahrverhalten und allgemeine Sicherheitsvorschriften im Güterverkehr.
Als „gewerblich" gilt jede Fahrt, die nicht privaten Zwecken dient. Dies ist unabhängig davon, ob die Fahrten im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehr oder des Werkverkehrs stattfinden. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Fahrten durch Selbständige, Angestellte oder durch Mitarbeiter von Einrichtungen der öffentlichen Hand durchgeführt werden.
Kontakt und Informationen zur Berufskraftfahrerweiterbildung: Manuela Lenk, IHK Cottbus, Tel.: 0355 365-1104 bzw. E-Mail: lenk@cottbus.ihk.de oder im Internet über www.cottbus.ihk.de, Dok.-Nr. 3382. Die nächste kostenlose IHK-Informationsveranstaltung zur neuen Berufskraftfahrerweiterbildung findet am 27. Februar 2014 ab 15 Uhr in der IHK Cottbus, Goethesaal, Goethestraße 1 statt.