Um sich selbst und andere Menschen nicht zu gefährden, dürfen vier vom letzten Hochwasser geschädigte Spreebrücken nicht betreten und befahren werden. Der aktuelle Sachstand stellt sich für die Bauwerke wie folgt dar:
Sanzebergbrücke, Baujahr 1965
Voraussichtlich noch bis zum 17. Juli wird die nach dem Hochwasser erforderliche Sonderprüfung mit einem Tauchereinsatz fortgesetzt. Hierbei werden die Widerlager und Pfeiler der Brücke, die unter Wasser liegen, auf Unterspülungen, Fehlstellen im Beton usw. untersucht. Mit Vorlage der Untersuchungsergebnisse kann voraussichtlich zum Ende dieser Woche über eine mögliche Verkehrsfreigabe entschieden werden.
Mühlgrabenbrücke Kutzeburger Mühle, Gallinchen, Baujahr 1975
Am voraussichtlich 18. Juli soll die nach dem Hochwasser erforderliche Sonderprüfung mit einem Tauchereinsatz fortgesetzt werden. Wenn die Untersuchungsergebnisse gegen Ende dieser Woche vorliegen, kann über eine mögliche Verkehrsfreigabe entschieden werden.
Spreebrücke Skadow, Baujahr 1973
Diese Brücke hat Vorschäden und durfte seit Januar 2011 nur noch von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von neun Tonnen befahren werden. Die letzte Sonderprüfung nach dem Hochwasserereignis ergab eine Stützensenkung am Bauwerk. Die sichere Benutzbarkeit der Brücke ist damit nicht mehr gegeben. Das bedeutet, dass das Bauwerk vom öffentlichen Straßenverkehr als Sofortmaßnahme gegenwärtig weder befahren noch betreten werden darf, weil Einsturz- und damit Lebensgefahr besteht!
Die Vollsperrung ist der Straßenverkehrsbehörde und damit auch allen Rettungskräften wie Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen bekannt. Die Abfallentsorgung erfolgt über die B 168 Richtung Döbbrick zum Skadower Wiesenweg.
Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursachen für den eingetretenen Bauwerksschaden sowie die Resttragfähigkeit zu ermitteln. Hierfür sind umfangreiche Untersuchungen nötig und Gutachten zu erstellen. Deshalb nehmen diese Arbeiten noch einige Zeit in Anspruch. Parallel dazu wird die Verbesserung der bestehenden Umleitungsbeschilderung in enger Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft.
Die Brücke wurde wegen des ungenügenden Bauwerkszustandes und der Verkehrsbeschränkungen bereits 1999 für einen Ersatzneubau 2003/2004 angemeldet. Diese erforderliche Baumaßnahme konnte wegen der mangelhaften finanziellen Ausstattung der Stadt Cottbus leider nicht umgesetzt werden, was für die betroffenen Anwohner erhebliche Umwege bedeutet.
Hermann-Löns-Brücke über die Spree, Baujahr 1994
Im Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wurden 2011 an diesem Bauwerk zahlreiche Schäden festgestellt. Zur Schadensbeseitigung müssen tragende Holzbauteile, die Abdichtung, die Geländer und der gesamte Holzbohlenbelag ausgewechselt werden. Am gesamten Holztragwerk sind eine Rissinstandsetzung und ein Holzschutzanstrich erforderlich. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden umgehend 2011 im Haushalt beantragt. Für diese Instandsetzungsleistungen sind sowohl eine Planung als auch eine Ausschreibung erforderlich, deshalb nehmen die Arbeiten noch einige Zeit in Anspruch.
Die Sonderprüfung des Bauwerks nach dem Hochwasser erbrachte, dass die sichere Benutzbarkeit der Brücke nicht mehr gegeben ist. Das bedeutet, dass das Bauwerk vom öffentlichen Straßenverkehr als Sofortmaßnahme gegenwärtig weder befahren noch betreten werden darf, weil Einsturzgefahr und damit Lebensgefahr besteht! Als Umleitung stehen die Spreebrücken Stadtring im Norden und das Kiekebuscher Wehr im Süden zur Verfügung.