Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat zwei Berufungsverfahren zu Kanalanschlussbeiträgen zugelassen. Im Weiteren hat das Gericht Ende Januar, anders als das Verwaltungsgericht Cottbus, Prozesskostenhilfe bewilligt.
Die Stadt Cottbus beabsichtigt nunmehr, die weitere Bearbeitung der Widerspruchsverfahren in den Kanalanschlussbeitragsverfahren bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung in den durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassenen Berufungsverfahren vorerst zurückzustellen. Sie bittet das OVG Berlin-Brandenburg, die Entscheidung bis Jahresende 2013 herbeizuführen.
Diese Entscheidung begründet sich in der zu erwartenden Anzahl von Klageverfahren und den damit einhergehenden Kostenrisiken, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten. Hiermit verbindet sich jedoch keine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage. Die Rechtsauffassung der Stadt Cottbus ist bisher vor Gericht bestätigt worden.
Die Zurückstellung der weiteren Bearbeitung der Widerspruchsverfahren entbindet nicht von Zahlungspflichten aus Beitrags-, Stundungs- und Zinsbescheiden. Über die Verfahrensweise werden die betroffenen Widerspruchsführer in nächster Zeit informiert.