Die Stadtverwaltung Cottbus hat sich nach dem Wegfall der Baumschutzverordnung des Landes der Aufgabe gestellt, den Baumschutz mit einer überarbeiteten kommunalen Baumschutzsatzung zu stärken und die Maßgaben dabei so zu verändern, dass deren Handhabung auch für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht wird. Die bisherige Satzung war hauptsächlich hinsichtlich der Stammumfänge und der unter Schutz gestellten Baumarten überarbeitungswürdig. Die Neufassung erfolgte in Anlehnung an die Satzung des Landkreises Spree-Neiße.
Der ersten Lesung der Baumschutzsatzung im Umweltausschuss im vergangenen November schlossen sich zu diskutierten Punkten weitere Gespräche mit den Fraktionen und dem Naturschutzbund Brandenburg e.V. an, in denen man zu einem Konsens fand. Künftig soll nun der Baumschutz für Laubgehölze generell ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern sichergestellt sein; das gilt auch für die Esskastanie und den Walnussbaum. Obstgehölze sind ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern geschützt.
Mit diesem Ergebnis sind die Reglementierungen auf ein den lokalen Bedingungen angemessenes Maß reduziert, und es ist trotzdem sichergestellt, dass die Stadt Cottbus an ihrem grünen Image nichts einbüßt.